Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Freudenberg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte in Freudenberg (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 24. September 2026 um 13:30 am Amtsgericht Siegen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 125.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 110 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 62.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte, Baujahr 1871, ca. ab 1987 vereinzelter Austausch der Fensteranlagen, ca. 2015 Austausch der Heizungsanlage, fiktives Baujahr 1965, Wohn- und Nutzfläche rd. 202 qmLaut Auskunft der Stadt Freudenberg ist das Objekt in der Denkmalliste seit dem 01.03.1995 als Baudenkmal unter der Denkmalnummer 107 geführt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Siegen. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (125.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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