Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Falkensee. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Falkensee (Brandenburg). Versteigerungstermin: 23. September 2026 um 10:00 am Amtsgericht Potsdam. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 360 €/m² (Stand 2026).
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Falkensee Blatt 7693 Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Falkensee Flur 41, Flurstück 130 Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Eutiner Straße 25 662 - Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Falkensee Blatt 7693 Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Falkensee Flur 41, Flurstück 130 Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Eutiner Straße 25 662 - Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück in der Eutiner Straße 25, 14612 Falkensee, ist bebaut mit einem eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einem rückseitigen eingeschossigen Anbau (Bj. vor 1940 geschätzt, Wfl. geschätzt ca. 85 m²). Der Sachverständige konnte das Objekt nur von außen von der straßenseitigen Grundstücksgrenze aus besichtigen. Das Grundstück scheint eigengenutzt zu sein. Verkehrswert: 369.000,00 € Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de und www.zvg.com Der Versteigerungsvermerk ist am 13.12.2023 in das Grundbuch eingetragen worden. Das Gutachten ist unter www.zvg.com erhältlich.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Potsdam. Wortlaut unverändert übernommen.
Alle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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