Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Eisenberg (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 8. Juli 2026 um 09:00 am Amtsgericht Rockenhausen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 265.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 132.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg Gemarkung Flur, Flur- stück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 4 Eisenberg 34/3 Hof- und Gebäudefläche Staufer Straße 5 260 1453 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Gem.
Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg Gemarkung Flur, Flur- stück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 4 Eisenberg 34/3 Hof- und Gebäudefläche Staufer Straße 5 260 1453 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Gem. Gutachten handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einer ehemaligen Hofstelle, be- stehend aus einem zweigeschossigen teilunterkellerten Einfamilienhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss nebst Anbau und einem eingeschossigen unterkellerten Hinterhaus (ehemalige Scheune). Wohnfläche insgesamt ca. 170 m². Beschlagnahme: 10.12.2025 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Verkehrswert: Hälfteanteil je: 265.000,00 € 132.500,00 € Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er- sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften- den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver- steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran- ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein- getreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Rockenhausen. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (265.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF.
Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.