Eckdaten & Einordnung
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, freistehendes, 1-2geschossiges, unterkellertes in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 16. Juli 2026 um 11:00 am Amtsgericht Bad Kreuznach. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Eingetragen im Grundbuch von Bad Kreuznach lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Bad Kreuznach Flur 18 Nr. 62/2 Gebäude- und Freifläche Maler-Müller-Straße 38 764 16668 BV 1 2 Bad Kreuznach Flur 18 Nr. 62/4 Fahrweg Geibstraße 151 16668 BV 2 Zusatz zu lfd.Nr. 1: Die Grundstücke 62/2 u. 62/4 bilden lt.
Eingetragen im Grundbuch von Bad Kreuznach lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Bad Kreuznach Flur 18 Nr. 62/2 Gebäude- und Freifläche Maler-Müller-Straße 38 764 16668 BV 1 2 Bad Kreuznach Flur 18 Nr. 62/4 Fahrweg Geibstraße 151 16668 BV 2 Zusatz zu lfd.Nr. 1: Die Grundstücke 62/2 u. 62/4 bilden lt. Gutachten eine wirtschaftliche Einheit Zusatz zu lfd.Nr. 2: Die Grundstücke 62/2 u. 62/4 bilden lt. Gutachten eine wirtschaftliche Einheit Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): freistehendes, 1-2geschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit versetzten Ebenen und ausgebautem Dachgeschoss; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebaute Zuwegung/Parkplatz;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bad Kreuznach. Wortlaut unverändert übernommen.
Alle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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