Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Sundern. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Sundern (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 13. Oktober 2026 um 10:00 am Amtsgericht Arnsberg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 133.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 90 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 66.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Lt. Gutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung im Obergeschoss rechts nebst Kellerraum, sowie Balkon und ein Sondernutzungsrecht an einem Einstellplatz in einem Sechsfamilienhaus. Die Wohnfläche beträgt 85,26 qm. Kein Energieausweis vorhanden. Eine Innebesichtigung konnte nicht erfolgen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Arnsberg. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (133.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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