Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), ETW Nr. 2 im EG in Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 28. Oktober 2026 um 11:00 am Amtsgericht Recklinghausen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 61.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 30.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Laut Gutachten befindet sich die Wohnung im Erdgeschoss und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 68 m². Zum Zeitpunkt der Besichtigung durch die Gutachterin war die Wohnung vermietet.Als Ansprechpartner hat die Gläubigerin benannt: Uwe Blase Immobilien, Postfach 10 12 42, Tel.: 02305/3598-0, Fax: 02305/3598-20, E-Mail: [email protected]
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Recklinghausen. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Details, Umfang & die vollständige Bewertung im Objekt-Dossier.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (61.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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