Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Eigentumswohnung in Höchberg (Bayern). Versteigerungstermin: 25. August 2026 um 09:00 am Amtsgericht Würzburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 95.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 47.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Eigentumswohnung; Wohnfläche ca. 25,21 qm; Baujahr ca. 1972; Wohnung besteht aus Vorraum, Duschbad und einem Zimmer; Balkon vorhanden; vermutlich Ölzentralheizung; Instandhaltung Hausanwesen durchschnittlich; Instandhaltung Wohnräume nicht bekannt; Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz im Freien; Objekt durch Eigentümerin selbst bewohnt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Würzburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (95.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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