Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bochum. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Wohnung 2. OG rechts nebst Kellerraum in Bochum (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 10. Juli 2026 um 09:00 am Amtsgericht Bochum. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 57.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 290 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 28.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens liegt die Wohnung im 2. Obergeschoss rechts eines viergeschossigen Mehrfamilienwohnhauses ( Baujahr 1955 ( Wiederaufbau )). Die Wohnfläche ( Diele, Wohnen, Schlafen, Kinderzimmer, WC/Bad, Küche ) beträgt insgesamt rd.
Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens liegt die Wohnung im 2. Obergeschoss rechts eines viergeschossigen Mehrfamilienwohnhauses ( Baujahr 1955 ( Wiederaufbau )). Die Wohnfläche ( Diele, Wohnen, Schlafen, Kinderzimmer, WC/Bad, Küche ) beträgt insgesamt rd. 60 qm.Ansprechpartner betreibender Gläubiger: Uwe Blase Immobilien Postfach 10 12 42 44542 Castrop-Rauxel Telefon: 02305 3598-0 Fax: 02305 359820 E-Mail: [email protected] Sicherheitsleistungen durch Überweisung erfolgen sollen, sollte diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen:Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz. Die Überweisung ist für die Termine des Amtsgerichts Bochum ausschließlich vorzunehmen auf nachfolgendes Konto: Zentrale Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Kontonummer: 1 474 816, BLZ: 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD Hierbei müssen im Verwendungszweck angegeben werden: 1. der Name des Amtsgerichts 2. das Geschäftszeichen des Verfahrens 3. das Stichwort "Sicherheit" 4. der Tag des Versteigerungstermins.Sofern die Überweisung per Blitzüberweisung erfolgt, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige IBAN an, da ansonsten keine Rücküberweisung erfolgen kann, falls Sie nicht Meistbietender sind.Auf die Allgemeinen Hinweise für Bietinteressenten wird im Exposee hingewiesen!!!
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bochum. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Details, Umfang & die vollständige Bewertung im Objekt-Dossier.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (57.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerInkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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