Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (135.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Einfamilienhaus in Bremerhaven (Bremen). Versteigerungstermin: 14. September 2026 um 09:30 am Amtsgericht Bremerhaven. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 135.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Detaillierte Objektbeschreibung: Grundstück mit selbstgenutztem, eingeschossigem Einfamilienhaus (geschätzte Wohnfläche im EG und DG ca. 88 m² zzgl. Freisitz und Kellernutzfläche) und Garage (mit Flachdach); Baujahr Haus: 1958/1959, Garage: 1971/1972; mit Immissionen vom ca. 300 m Luftlinie entfernten Hafengebiet ist zu rechnen; Erschließungsbeiträge werden noch veranlagt; es wurde ein teilweiser Instandhaltungs- und Reparaturstau festgestellt. Außerdem konnte das Objekt durch den Gutachter nicht von innen besichtigt werden. Beide Faktoren führten zu einem Risikoabschlag im Gutachten.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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