Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (478.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Reihenhaus in Bremerhaven (Bremen). Versteigerungstermin: 14. September 2026 um 10:30 am Amtsgericht Bremerhaven. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 478.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Wohnungseigentum Nr. 3 (eingeschossiges Einfamilien-Reihenendhaus mit Erdgeschoss, ausgebautem Dachgeschoss und ausgebautem Spitzboden, vermietbare Wohnfläche insgesamt ca. 111 m² - eines der aus drei Reihenhäusern bestehenden Anlage) mit Sondernutzungsrecht an Terrasse sowie Gartenfläche und dem PKW-Stellplatz Nr.3 a nebst 1/12-tel Miteigentumsanteil am Wegegrundstück (Die mit Betonsteinpflaster befestigte Grundstücksfläche wird als gemeinschaftliche Verkehrsfläche mit Erschließungsanlagen für die anliegenden Grundstücke von den Miteigentümern genutzt). Es wurde ein teilweiser Instandhaltungsstau und unklare Verhältnisse wegen der Heizung festgestellt, welche zu einem Abschlag im Gutachten führten; Baujahr: ca. 2000; mit Immissionen aus dem in ca. 150m Luftlinie gelegenen Rangierbahnhof ist zu rechnen; Baugenehmigungsfreistellung erfolgt, aber keine Endabnahme; Es wird darauf hingewiesen, dass Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorhanden sind, die der Sicherstellung der gemeinschaftlichen Nutzung des Erschließungsgrundstücks für die angrenzenden Grundstücke dienen („steht eine Fläche jederzeit und uneingeschränkt zur Überwegung und zur Verlegung, Betreibung und Unterhaltung von Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfügung.“).
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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