Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Stechow-Ferchesar. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (131.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Doppelhaushälfte in Stechow-Ferchesar (Brandenburg). Versteigerungstermin: 16. September 2026 um 10:00 am Amtsgericht Potsdam. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 131.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 60 €/m² (Stand 2026).
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Stechow Blatt 409 Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Stechow Flur 1, Flurstück 31/3 Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Friedensstraße 35 a (richtig 36) 564 -Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück in der Friedensstraße 36, 14715 Stechow- Ferchesar (Ortsteil Stechow) ist bebaut mit einer 1-geschossigen Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss und Kleinkeller (Bj. um 1935 nach Aussage des Eigentümers, geschätzte Wohnfläche ca. 122 m²) und einem Garagenanbau. Der Sachverständige konnte das Objekt nur von außen besichtigen. Das Gutachten ist unter www.zvg.com erhältlich.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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