Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 266.900 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (266.900 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Einfamilienhaus, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Völkenroth (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 19. August 2026 um 13:30 am Amtsgericht Bad Kreuznach. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 266.900 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Eingetragen im Grundbuch von Völkenroth lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Völkenroth Flur 7 Nr. 1 Gebäude- und Freifläche Ringstraße 10 1.223 1037 BV 1 2 Völkenroth Flur 21 Nummer 13/1 Landwirtschaftsfläche, Waldfläche Unten in Weimerst 8.276 1037 BV 2 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Bebautes Grundstück mit relativ freistehendem, 2-geschossigem Wohnhaus nebst Garage und Nebengebäude; Ringstr. 10, 56288 Völkenroth (Gemeinde Bell Hunsrück); Verkehrswert: 259.450,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Landwirtschaftliche Grünfläche; Unten im Weimerst, 56288 Völkenroth (Gemeinde Bell Hunsrück); Verkehrswert: 7.450,00 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Original beim Amtsgericht öffnenBekanntmachung, Gutachten und Exposé sind für registrierte Nutzer kostenlos abrufbar — Anmeldung mit Google in Sekunden.
Kostenlos registrieren & ansehen