Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (10.648.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
unbebautes Grundstück in Berlin (Berlin). Versteigerungstermin: 8. Dezember 2026 um 10:00 am Amtsgericht Köpenick. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 10.648.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, das im Geltungsbereich des B-Plans Nr. XV-65 liegt. Aus diesem ergeben sich die Festsetzungen zur baulichen Nutzung. Ein Teilstück von ca. 2.400 m² ist demnach nicht bebaubar. Das Grundstück ist zwar im BBK unter Nr. 7588 geführt; es wurde jedoch vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen bzw. Altlasten befreit. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass das Grundstück von schwach verunreinigtem Grundwasser durchströmt wird.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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