Das Amtsgericht Jever (Niedersachsen) schreibt aktuell 1 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk und 1 Objektart. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 220.000 € bis 220.000 € (Median 220.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 7. September 2026 in Schortens statt.
Aktuell 1 Versteigerungstermin am Amtsgericht Jever. Termin am 7. September 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 1 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Jever gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 220.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Jever, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 1 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Jever.
Mit Stand 24. August 2026 sind 1 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Jever gelistet, verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Schortens. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Schortens (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Jever reichen von 220.000 € bis 220.000 €; der Median liegt bei 220.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Jever findet am 7. September 2026 in Schortens statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Niedersachsen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 220.000 € entspräche das rund 11.000 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Niedersachsen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Jever spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Niedersachsen beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Jever.