2 aktuelle Termine · Bundesland Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Hamburg) schreibt aktuell 2 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk und 1 Objektart. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 156.000 € bis 156.000 € (Median 156.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 27. August 2026 in Hamburg statt.
Aktuell 2 Versteigerungstermine am Amtsgericht Hamburg-Bergedorf. Der nächste Termin ist am 27. August 2026, der späteste am 27. August 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 2 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Hamburg-Bergedorf gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 156.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 2 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Hamburg-Bergedorf.
Mit Stand 25. August 2026 sind 2 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf gelistet, verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Hamburg. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Hamburg (2 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Hamburg-Bergedorf reichen von 156.000 € bis 156.000 €; der Median liegt bei 156.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf findet am 27. August 2026 in Hamburg statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Hamburg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 156.000 € entspräche das rund 8.580 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Hamburg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Hamburg beträgt 5,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf.