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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
freistehendes Wohnhaus in Oberrod (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 27. Oktober 2026 um 09:30 am Amtsgericht Westerburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 375.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 187.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Markwieschen, 56479 Oberrod
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Oberrod
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Blatt
Oberrod
Flur 7 Nr. 305
Gebäude- und Freifläche Markwieschen 6
701
Blatt 1251 BV 1
Zusatz: Eigentümer zu je 1/2-Anteil
Objektbeschreibung (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück ist mit einem freistehenden Wohnhaus (Fertighausbauweise) bebaut;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Westerburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (375.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
18.750 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.875 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.875 €
Gesamt-Nebenkosten
22.500 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Westerburg
Aktenzeichen
0013 K 0060/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:31
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.