Zwangsversteigerung: Sonstiges in Blankenhain, Ortsteil Schwarza, 99444 (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 28. Oktober 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Weimar, Ernst-Kohl-Straße 23 a, 99423 Weimar / Raum: 2.055 Sitzungssaal 2. OG. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 24.500 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 12.250 € (5/10) und 17.150 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 15 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 12.250 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objekt 1: bebaut mit Wochenendhaus und Nebengebäuden, u.a. Carport, sonst Grünfläche | Objekt 2: bebaut mit Wochenendhaus und Nebengebäuden, u.a. Carport, sonst Grünfläche
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Weimar. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Blankenhain. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS TH · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Thüringen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 4,99 € ansehenExposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (24.500 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerBekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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Verfügbare Zahlarten richten sich nach Ihrem Land — Klarna und Lastschrift bestätigen den Eingang mit kurzer Verzögerung.
Beispiel-Dossier ansehen (PDF)Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich