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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 63 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Merzkirchen (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 23. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Trier. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 211.450 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 105.725 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Einfamilienhaus mit Scheune und Altbau nebst unbebautem Flurstück, Raiffeisenstraße 3 + 5, 54439 Merzkirchen
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Trier. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (211.450 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
10.573 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.057 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.057 €
Gesamt-Nebenkosten
12.687 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Trier
Aktenzeichen
0023 K 0039/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:30
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.