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inkl. 19 % MwSt.
Einführungspreis bis 15.08.2026
Dossier freischaltenExposé & Gutachten kostenlos ansehenAlle Termine in Sachsen-Anhalt als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,99 € ansehenIm zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Arrondierungsfläche in Osterburg (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 20. August 2026 um 10:00 am Amtsgericht Stendal. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 1.700 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 850 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes und ungenutztes Grundstück. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße von nur 68 m2 ist das Grundstück allenfalls als Arrondierungsfläche zu betrachten.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Stendal. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1.700 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF.
Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
Einführungspreis — gilt bis einschließlich 15.08.2026.
Verfügbare Zahlarten richten sich nach Ihrem Land — Klarna und Lastschrift bestätigen den Eingang mit kurzer Verzögerung.
Beispiel-Dossier ansehen (PDF)Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.