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inkl. 19 % MwSt.
Einführungspreis bis 15.08.2026
Dossier freischaltenExposé & Gutachten kostenlos ansehenAlle Termine in Sachsen-Anhalt als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,99 € ansehenIm zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Garagengebäude in Bebertal (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 31. Juli 2026 um 10:00 am Amtsgericht Haldensleben. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 76.002 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 38.001 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Garagengebäude mit insgesamt 7 Garagen und Abstellfläche, Zufahrt- und Leitungsbaulast zu Lasten des Flurstücks 307 und zu Gunsten des Flurstücks 98/3, Registrierung im Altlastenkataster bzw. Weg. Weitere Informationen zum Objekt und kostenloser Gutachtendownload unter www.zvg.com!!
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Haldensleben. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (76.002 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Einführungspreis — gilt bis einschließlich 15.08.2026.
Verfügbare Zahlarten richten sich nach Ihrem Land — Klarna und Lastschrift bestätigen den Eingang mit kurzer Verzögerung.
Beispiel-Dossier ansehen (PDF)Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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