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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Remagen (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 4. November 2026 um 13:30 am Amtsgericht Sinzig. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 435.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 217.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Am Fliederbusch, 53424 Remagen
Objektbeschreibung laut Gutachten
Die vorliegende Verkehrswertermittlung bezieht sich auf ein bebautes Grundstück in Wohnlage von Remagen.
Das im Jahr 1996 in massiver Bauweise errichtete Wohnhaus gliedert sich in ein Erdgeschoss, ein Dachgeschoss sowie ein bauphysikalisch vorteilhaftes Untergeschoss.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Die vorliegende Verkehrswertermittlung bezieht sich auf ein bebautes Grundstück in Wohnlage von Remagen.
Das im Jahr 1996 in massiver Bauweise errichtete Wohnhaus gliedert sich in ein Erdgeschoss, ein Dachgeschoss sowie ein bauphysikalisch vorteilhaftes Untergeschoss. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und einer rückseitigen Geländefreistellung verfügt das Untergeschoss über Tageslicht sowie einen direkt zugeordneten Freisitz.
Im Untergeschoss wurde eine Wohneinheit eingerichtet, deren Nutzung als eigenständige Einliegerwohnung formell nicht der vorliegenden Baugenehmigung entspricht. Die genehmigten Bauunterlagen weisen für diese Ebene lediglich einen Sanitärraum sowie einen Hobbyraum und einen Partyraum aus. Obgleich diese Räumlichkeiten nach gutachterlicher Einschätzung die materiellen Anforderungen an Wohnraum gemäß der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz erfüllen könnten, bleibt die formelle Genehmigungsfähigkeit als separate Wohneinheit sowie deren dauerhafte Nutzbarkeit ohne eine verbindliche Bauvoranfrage oder einen entsprechenden Bauantrag ungeklärt. Für die Zwecke dieses Gutachtens wird jedoch unterstellt, dass es sich um eine rechtlich zulässige und damit offiziell vermietbare Wohneinheit handelt.
Die Wohneinheit im Erdgeschoss stellt sich als abgeschlossene Einheit dar. Die Beheizung sowie die Warmwasserversorgung erfolgen über eine eigene Gastherme, die zudem die Räumlichkeiten im Untergeschoss versorgt. In den vergangenen Jahren wurden hier bereits Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die unter anderem den Austausch der Gastherme, die Sanierung des Badezimmers sowie die Erneuerung der Innenanstriche umfassten.
Das Dachgeschoss beherbergt weitere Wohnfläche, die sich in einem baujahrestypischen, durchschnittlichen Erhaltungszustand befindet. Über eine Raumspartreppe ist der ausgebaute Spitzboden zugänglich. Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dieser Bereich nicht die erforderlichen Kriterien für Aufenthaltsräume im Sinne der LBauO Rheinland-Pfalz erfüllt. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Wertermittlung durch einen pauschalen Zuschlag für die wohnwertähnliche Nutzung berücksichtigt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Sinzig. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (435.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
21.750 €
Grundbuchkosten (ca.)
2.175 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
2.175 €
Gesamt-Nebenkosten
26.100 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Sinzig
Aktenzeichen
0006 K 0015/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:31
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.