Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Visselhövede, 27374 (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 14. Januar 2027 um 09:30 vor dem Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme), Raum: 6. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0003 K 0001/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 166.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 83.000 € (5/10) und 116.200 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 86 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 83.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte und Nebengebäude bebaut. Stellplätze und Wege sind befestigt. Der nicht überbaute und nicht befestigte Bereich des Wertermittlungsobjektes ist als Rasenfläche und Ziergarten angelegt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Rotenburg (Wümme). Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Visselhövede. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 166.000 € und liegt damit 28 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Niedersachsen (Median 232.000 €). Ausgewertet wurden 202 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 5.000 € bis 1.220.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 69 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (86 €/m²) liegt 8 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Niedersachsen (80 €/m², aus 192 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 202 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Niedersachsen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (166.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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