Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
270 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Mönchengladbach. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Wege-/Geh-/FahrrechtGrunddienstbarkeit
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 43 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 2. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 84.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 270 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 42.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Wanloer Straße, 41189 Mönchengladbach
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Flurstück 34 um ein nicht unterkellertes, zweigeschossigen Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, welches gemäß Hausakte um 1910 in konventioneller Massivbauweise errichtet wurde. Vermutlich wurde das Wohngebäude mit dem dahinterliegenden Gebäude (503 K 15/25) baulich verbunden.Bei dem Flurstück 42 handelt es sich vermutlich um eine unbebaute Grün- bzw.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Flurstück 34 um ein nicht unterkellertes, zweigeschossigen Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, welches gemäß Hausakte um 1910 in konventioneller Massivbauweise errichtet wurde. Vermutlich wurde das Wohngebäude mit dem dahinterliegenden Gebäude (503 K 15/25) baulich verbunden.Bei dem Flurstück 42 handelt es sich vermutlich um eine unbebaute Grün- bzw. Gartenlandparzelle.Da kein Einlass gewährt wurde, wurde das Gutachten ausschließlich nach dem äußeren Eindruck und der Aktenlage erstellt.Im Übrigen wird zur näheren Beschreibung auf das im Internet eingestellte und auf der Geschäftsstelle einsehbare Wertgutachten Bezug genommen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (84.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
5.460 €
Grundbuchkosten (ca.)
420 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
420 €
Gesamt-Nebenkosten
6.300 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Mönchengladbach-Rheydt
Aktenzeichen
0503 K 0016/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:19
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.