Zwangsversteigerung: Objekt in Schmalkalden OT Mittelschmalkalden, 98574 (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 29. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Meiningen, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen / Raum: A 0105 Sitzungssaal 1. OG. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0011 K 0001/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 66.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 33.000 € (5/10) und 46.200 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 26 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 33.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienwohnhaus (teilweise unterkellert, zweigeschossig, der nicht aufgestockte Gebäudebereich ist im Wesentlichen unausgebaut) mit in der Verlängerung angebauten Scheunengebäude (eingeschossig, nicht unterteilt)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Meiningen. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Schmalkalden OT Mittelschmalkalden. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS TH · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Kalender ab 4,99 € ansehenExposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (66.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
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