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Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Amtlicher Bodenrichtwertfließt in die Lage-Bewertung ein
Versteigerungsort: Amtsgericht Limburg, Walderdorffstr. 12, Saal B 11
Art
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Grundbuch
Das im Grundbuch von Werschau Blatt 901 eingetragene Grundstück
Lfd.Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
1
Werschau
2
14
Hof- und Gebäudefläche, Graben Strasse 3
763
Bodenrichtwert (amtlich)
90 €/m² (Stand 2024)
Übersicht als PDF
Versteigerungskalender Hessen
Alle Termine in Hessen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
90 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Brechen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS HE · Stand 2024.
Termin-Vorlauf
In 44 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Wohn-/Geschäftshaus in Brechen (Hessen). Versteigerungstermin: 4. September 2026 um 09:30 am Amtsgericht Limburg a. d. Lahn. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 253.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 90 €/m² (Stand 2024).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 126.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Wohnhaus mit ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäuden.
Das unterkellerte zweigeschossige Wohnhaus mit später ausgebautem Dachgeschoss wurde ursprünglich mit dem Nachbarhaus als Doppelhaushälfte um 1896 errichtet. Wie in dieser Zeit im hiesigen Raum üblich, bestehen die Wände aus Mauerziegeln in unterschiedlichen Stärken.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Wohnhaus mit ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäuden.
Das unterkellerte zweigeschossige Wohnhaus mit später ausgebautem Dachgeschoss wurde ursprünglich mit dem Nachbarhaus als Doppelhaushälfte um 1896 errichtet. Wie in dieser Zeit im hiesigen Raum üblich, bestehen die Wände aus Mauerziegeln in unterschiedlichen Stärken. Die Wände sind außen verputzt und gestrichen, innen verputzt und tapeziert.
Die Kellerdecke ist als Kappendecke ausgeführt. Die weiteren Geschossdecken sind als Holzbalkendecken ausgebildet. Das Dach ist ein Pfettendach mit Schalung und Kunstschiefereindeckung. Die Eindeckung dürfte aus den 1960-er Jahren stammen.
Die vorhandenen doppelverglasten Fenster wurden vor 1995 eingebaut. Die straßenseitige Eingangstür ist jüngeren Datums.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (253.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6 %)
15.180 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.265 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.265 €
Gesamt-Nebenkosten
17.710 € · ≈ 7 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Limburg a. d. Lahn
Aktenzeichen
0010 K 0049/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:09
Bodenrichtwert
BORIS HE · Stand 2024
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.