Sonstiges, ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde. in Runkel — Verkehrswert 145.000 € | Bundesversteigerungsportal
HessenSonstiges, ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde.
Sonstiges, ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde. in Runkel
2 von 10 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
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Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Versteigerungsort: Amtsgericht Limburg, Walderdorffstr. 12, Saal B 11
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Grundbuch
Der im Wohnungsgrundbuch von Steeden Blatt 1597, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 411,07/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Lfd.Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
1
Steeden
14
320
Hof- und Gebäudefläche, Ortsstraße
883
Bodenrichtwert (amtlich)
90 €/m² (Stand 2024)
Übersicht als PDF
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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
90 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Runkel. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS HE · Stand 2024.
Termin-Vorlauf
In 45 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Sonstiges, ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde. in Runkel (Hessen). Versteigerungstermin: 4. September 2026 um 10:30 am Amtsgericht Limburg a. d. Lahn. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 145.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 90 €/m² (Stand 2024).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 72.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Das Grundstück Flur 14, Flurstück 320 ist mit einem 1973 ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde.
Das in Massivbauweise errichtete Gebäude ist eingeschossig und voll unterkellert. Zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Teilung verfügte das Wohnhaus überein nicht ausgebautes Satteldach.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Das Grundstück Flur 14, Flurstück 320 ist mit einem 1973 ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde.
Das in Massivbauweise errichtete Gebäude ist eingeschossig und voll unterkellert. Zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Teilung verfügte das Wohnhaus überein nicht ausgebautes Satteldach. Der nachträgliche Dachausbau sowie die Neudeckung des Daches mit glasierten Tondachziegeln wurden seitens des aktuellen Eigentümers des Wohnungseigentums im Erdgeschoss (It. Teilungsplan rot umrandet) des Gebäudes ausgeführt. Die Fassaden sind verputzt, die Fenster der zu bewertenden Wohnung im Untergeschoss stammen überwiegend noch aus dem Baujahr des Gebäudes und sind als zweischeibenverglaste Holzfenster ausgeführt. Der vom Flur aus zugängliche Kellerraum der Wohnung im Untergeschoss verfügt über ein kleines Kunststoff-Fenster (Baujahr 1 997), das sich in einem Lichtschacht befindet. Auch das Bad verfügt über einen Lichtschacht. Hier besteht das Fenster jedoch aus einem zweischeibenverglasten Holzfenster.
Das Wohnhaus beinhaltet zwei Sondereigentume, von denen das Sondereigentum an der Wohnung im Untergeschoss des Gebäudes (im Teilungsplan blau umrandet) das Versteigerungsobjekt ist.
Die Wohnung im Untergeschoss wird separat von außen im Bereich der süd-östlichen Fassade erschlossen und verfügt über einen Windfang mit angrenzendem Flur, von dem ein straßenseitiges Wohnzimmer, die Küche, zwei Zimmer sowie hangseitig ein unbeheizter Kellerraum, ein Bad und ein größeres Schlafzimmer (It. Grundriss „Trockenraum") erschlossen werden. Anzumerken ist, dass das Fenster im Trockenraum nicht die Anforderungen an die bauordnungsrechtlich herzustellende Belichtungsfläche (l/8tel der Bodenfläche) erfüllt. Bei der Bewertung wurde der Raum daher nur zur Hälfte angesetzt, so dass sich die Wohnfläche auf rd. 101 m2 beläuft.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (145.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6 %)
8.700 €
Grundbuchkosten (ca.)
725 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
725 €
Gesamt-Nebenkosten
10.150 € · ≈ 7 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Limburg a. d. Lahn
Aktenzeichen
0010 K 0025/ 2025
Letzter Sync
20. Juli 2026 um 09:09
Bodenrichtwert
BORIS HE · Stand 2024
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.