2 von 10 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Versteigerungsort: Amtsgericht Limburg, Walderdorffstr. 12, Saal B 11
Art
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Grundbuch
Die im Grundbuch von Wirbelau Blatt 916 eingetragenen Grundstücke
Lfd.Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
4
Wirbelau
2
229/11
Gebäude- und Freifläche, Kirchweg 2
334
5
Wirbelau
2
229/12
Gebäude- und Freifläche, Kirchweg 3
785
Bodenrichtwert (amtlich)
45 €/m² (Stand 2024)
Übersicht als PDF
Versteigerungskalender Hessen
Alle Termine in Hessen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
45 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Runkel. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS HE · Stand 2024.
Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Wohnungs-/WohnrechtGrunddienstbarkeit
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 73 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus, Sonstiges in Runkel (Hessen). Versteigerungstermin: 2. Oktober 2026 um 10:30 am Amtsgericht Limburg a. d. Lahn. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 83.030 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 45 €/m² (Stand 2024).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 41.515 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Kirchweg 2+, 65594 Runkel, Wirbelau
Objektbeschreibung laut Gutachten
Gebäude- und Freifläche, Kirchweg 2:
Grundstück mit Abbruchmaterial des ehemaligen Gebäudes (etwa 50 m3 unsortierter Bauschutt: Holz, Steine, Kunststoff, alte Reifen, Fässer, etc.).
Die Schutthalde sollte auf kontaminierte Stoffe untersucht werden.
Gebäude- und Freifläche, Kirchweg 3:
Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück (fiktives Baujahr 1963). Wirtschaftliche Restnutzungsdauer 11 Jahre.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (83.030 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6 %)
4.982 €
Grundbuchkosten (ca.)
415 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
415 €
Gesamt-Nebenkosten
5.812 € · ≈ 7 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Limburg a. d. Lahn
Aktenzeichen
0010 K 0033/ 2023
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:10
Bodenrichtwert
BORIS HE · Stand 2024
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.