land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Hüttenkofen
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Hüttenkofen, 00000 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 3. November 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Landshut, Amtsgericht Landshut, Sitzungssaal 4, Maximilianstr.20, 84028 Landshut. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0046/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 234.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 117.000 € (5/10) und 163.800 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 117.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Ackerfläche zu 7493 qm und Waldfläche mit Bestand zu 412 qm
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Landshut. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Zustand
- Die Ackerfläche ist landwirtschaftlich genutzt, die Waldfläche hat einen Bestand aus verschiedenen Bäumen. Beide Flächen sind nicht erschlossen und haben keine baulichen Einrichtungen.
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 234.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 163.800 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 117.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 23.400 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 234.000 € und liegt damit 274 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Bayern (Median 62.500 €). Ausgewertet wurden 73 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.820 € bis 5.695.800 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 37 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 73 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 17. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Das Bewertungsobjekt besteht aus zwei Flurstücken, einer Ackerfläche (Flurstück 542) und einer Waldfläche (Flurstück 566), die ländlich geprägt sind und in der Gemarkung Hüttenkofen liegen. Die Ackerfläche hat eine Größe von 7.493 m² und die Waldfläche von 412 m². Der Verkehrs-ZMarktwert beträgt insgesamt 117.000 €.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (234.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 8.190 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.170 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.170 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 10.530 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- 0001 K 0046/ 2025
- Letzter Sync
- 17. Oktober 2026 um 17:01
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.