Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Königs Wusterhausen, Ortsteil OT Zernsdorf, 15712 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 9. November 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0008 K 0042/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 382.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 191.000 € (5/10) und 267.400 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 600 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 191.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Zernsdorf Flur 2, Flurstück 1021 Gebäude- und Freifläche, Feldstraße 25 1.159 2515 BV Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Zernsdorf Flur 2, Flurstück 1021 Gebäude- und Freifläche, Feldstraße 25 1.159 2515 BV Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das eingefriedete Grundstück befindet sich in einer Wohnsiedlung des Ortsteils Zernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen in guter Wohnlage. Es ist bebaut mit einem freistehenden, massiven, voll unterkellerten Einfamilienhaus mit Anbau (Baujahr ca. 1930, ca. 2010 überwiegend modernisiert) und verschiedenen geringwertigen Nebengebäuden und Anlagen. Verkehrswert: 382.000,00 € Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B 220, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 23.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Königs Wusterhausen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 382.000 € und liegt damit 127 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Brandenburg (Median 168.150 €). Ausgewertet wurden 58 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 7.000 € bis 1.790.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 19 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (600 €/m²) liegt 1100 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Brandenburg (50 €/m², aus 66 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 58 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Brandenburg (Stand 19. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Kalender ab 4,99 € ansehenExposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (382.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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