Zwangsversteigerung: Garage, Mehrfamilienhaus in Kerpen, Ortsteil Horrem, 50169 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 21. Oktober 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Kerpen, Amtsgericht Kerpen, Hauptgebäude, Nordring 2 - 8, 50171 Kerpen, Etage 1, Sitzungssaal 108. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0031 K 0037/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 983.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 491.500 € (5/10) und 688.100 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 360 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 491.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Laut Gutachten handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einem unterkellerten, zweigeschossigen Mehrfamilienhaus (5 Wohnungen) mit ausgebautem Dachgeschoss und wohnraumähnlich ausgebauter Dachspitze, einem Schuppen une einer einfachen Garage. Grundstücksgröße 1.166 qm. Wohnfläche insgesamt c. 402,51 qm. Baujahr nicht bekannt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Kerpen. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Kerpen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 983.000 € und liegt damit 199 % über dem Median vergleichbarer Mehrfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen (Median 328.400 €). Ausgewertet wurden 84 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 24.000 € bis 2.290.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 12 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (360 €/m²) liegt 41 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (255 €/m², aus 80 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 84 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (983.000 €) als Zuschlagswert.
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