Einfamilienhaus in Sparneck
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Sparneck, 00000 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 17. November 2026 um 13:00 vor dem Amtsgericht Hof, Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012, Berliner Platz 1, 95030 Hof. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 68.200 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 34.100 € (5/10) und 47.740 € (7/10). Baujahr laut Gutachten: 1982. Wohnfläche rund 99 m². Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 34.100 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Sparneck Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Sparneck 1084 Gebäude- und Freifläche Reinersreuth 14 0,0479 2226 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Sparneck Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Sparneck 1084 Gebäude- und Freifläche Reinersreuth 14 0,0479 2226 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus Der Versteigerungsvermerk ist am 25.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hof. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Baujahr
- 1982
- Wohnfläche
- 99 m²
- Zustand
- Das Gebäude besteht aus einem Altbestand des 19. Jahrhunderts und einem Anbau aus dem Jahr 1982. Es weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf, insbesondere bei Dach, Heizung und Fenstern. Die Altbausubstanz ist strukturell belastet und weist Feuchtigkeitsprobleme auf.
- Nutzung
- frei
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 68.200 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 47.740 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 34.100 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 6.820 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 68.200 € und liegt damit 80 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 339.000 €). Ausgewertet wurden 197 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 7.700.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 96 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 197 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 17. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Das Bewertungsobjekt ist ein freistehendes Einfamilienhaus mit Altbestand aus dem 19. Jahrhundert und einem Anbau aus dem Jahr 1982. Es befindet sich in Sparneck und weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf, insbesondere bei Dach, Heizung und Fenstern. Der Verkehrswert wurde auf 68.200 € geschätzt.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (68.200 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 2.387 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 341 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 341 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 3.069 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Hof
- Letzter Sync
- 17. Oktober 2026 um 17:02
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
