Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Gütersloh, 33330 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 19. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Gütersloh, Amtsgericht Gütersloh, Hauptgebäude, Friedrich-Ebert-Str. 30, 33330 Gütersloh, Etage 1., Sitzungssaal 109. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0011 a K 0024/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 312.200 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 156.100 € (5/10) und 218.540 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 270 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 156.100 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Lt. Gutachtend handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Reihenmittelhaus) mit Garage, Baujahr 1968, Wfl ca 115 m²
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Gütersloh. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Gütersloh. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 312.200 € und liegt damit 4 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.000 €). Ausgewertet wurden 495 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 16.000 € bis 3.255.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 47 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (270 €/m²) liegt 17 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (230 €/m², aus 453 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 495 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (312.200 €) als Zuschlagswert.
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