unbebautes Grundstück in Großschönau
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in Großschönau, Ortsteil OT Waltersdorf, 02799 (Sachsen). Der Versteigerungstermin ist am 14. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Görlitz, Saal 119, Amtsgericht Görlitz, Postplatz 18, 02826 Görlitz. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0069/ 2023. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 29 €/m² (Stand 2022).
Objektbeschreibung laut Gutachten
sämtlich unbebaut; Flurstück 11/7 Altstandort "Tankstelle" kein Handlungsbedarf beim Belassen; Flurstück 11/8 Grünlandfläche
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Görlitz. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Großschönau. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS SN · Stand 2022.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Adresse, Wertgrenzen, Nebenkosten — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Sachsen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Görlitz
- Aktenzeichen
- 0002 K 0069/ 2023
- Letzter Sync
- 12. Oktober 2026 um 17:35
- Bodenrichtwert
- BORIS SN · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
