Bild(er) aus dem amtlichen Exposé bzw. Gutachten. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 105 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Kraftsdorf (Thüringen). Versteigerungstermin: 3. November 2026 um 11:00 am Amtsgericht Gera. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 18.250 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 9.125 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Harpersdorf, 07586 Kraftsdorf
Objektbeschreibung laut Gutachten
Objekt 1: Ackerland | Objekt 2: Ackerland sowie Grünland | Objekt 3: Ackerland, Flst. 398 tlw. Grünland
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Gera. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (18.250 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
1.186 €
Grundbuchkosten (ca.)
91 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
100 €
Gesamt-Nebenkosten
1.377 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Gera
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:39
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.