Doppelhaushälfte, Garage in Cadolzburg
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte, Garage in Cadolzburg, 90556 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 22. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Fürth, Amtsgericht Fürth, Bäumenstr. 28, 90762 Fürth, Sitzungssaal 216/ 2. Stock (ErwB). Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0082/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 430.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 215.000 € (5/10) und 301.000 € (7/10). Baujahr laut Gutachten: 1980. Wohnfläche rund 162 m². Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 215.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
siehe Gutachten Es wird ausdrücklich um Beachtung der Biethinweise gebeten
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Fürth. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Baujahr
- 1980
- Wohnfläche
- 162 m²
- Zustand
- Der energetische Zustand des Wohnhauses ist unterdurchschnittlich. Es gibt einen Instandhaltungs- und Reparaturrückstau, insbesondere im Kellergeschoss und in den Außenanlagen. Der Pflegezustand der Gebäude ist unterdurchschnittlich.
- Nutzung
- frei
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 430.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 301.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 215.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 43.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 430.000 € und liegt damit 26 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 340.000 €). Ausgewertet wurden 201 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 7.700.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 40 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 201 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 13. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Wohngrundstück mit Einfamilienhaus in Cadolzburg, 411 m² groß, mit einer Wohnfläche von 162 m². Der Verkehrswert beträgt 430.000 €. Das Objekt ist in einem Wohngebiet gelegen und verfügt über eine Garage.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (430.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 15.050 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.150 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.150 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 19.350 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Fürth
- Aktenzeichen
- 0002 K 0082/ 2025
- Letzter Sync
- 13. Oktober 2026 um 09:02
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.