2 von 7 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus und ergänzt, was dort nicht auf einen Blick steht.
Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
530 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Essen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Termin-Vorlauf
In 28 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Garage, Mehrfamilienhaus in Essen (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 18. August 2026 um 09:00 am Amtsgericht Essen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 322.500 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 530 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 161.250 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Halbe Höhe 52 Defreggerstraße, 45147 Essen
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Gtuachten handelt es sich um ein freistehendes, durch die Hanglage teilw. ein-, teilw. zweigeschossiges Wohnhaus mit ausgeb. DG. Das UG ist teilw. als Keller, teilw. als Wohnung genutzt; insgesamt 3 Wohnungen. Keine Innenbesichtigung der Wohnräume im KG/EG sowie im DG, ebenso die Rückfassaden des Gebäudes und die Gargae.. BJ: Abnahme der Hausentwässerungsanlage November 1958. WF: zw. 78 und 103 m², insges.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Gtuachten handelt es sich um ein freistehendes, durch die Hanglage teilw. ein-, teilw. zweigeschossiges Wohnhaus mit ausgeb. DG. Das UG ist teilw. als Keller, teilw. als Wohnung genutzt; insgesamt 3 Wohnungen. Keine Innenbesichtigung der Wohnräume im KG/EG sowie im DG, ebenso die Rückfassaden des Gebäudes und die Gargae.. BJ: Abnahme der Hausentwässerungsanlage November 1958. WF: zw. 78 und 103 m², insges. 292 m². Versteigert wird ein 1/2-Anteil der Erbengmeinschaft.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Essen. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (322.500 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
20.963 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.613 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.613 €
Gesamt-Nebenkosten
24.189 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Essen
Aktenzeichen
0183 K 0066/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 09:19
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.