2 von 10 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
162.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
113.400 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
81.000 €
Sicherheitsleistung (10 %)
16.200 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
245 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Essen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 22 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Das Wichtigste aus dem Gutachten
Das Objekt umfasst ein Wohn- und Geschäftshaus auf einem Grundstück in der Stadt Essen. Es ist in gutem Baulichzustand, mit einer Wohnfläche von etwa 92 m². Der Baujahr kann nicht bestimmt werden, da keine genauen Angaben dazu gemacht wurden. Die Wohnung wird als Eigentum genutzt und befindet sich im Leerstehenden Zustand.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 21. Juni 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Essen (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 12. August 2026 um 09:00 am Amtsgericht Essen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 162.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 245 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 81.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Lt. Gutachten handelt es sich um die ca. 130 m² Wohnung bestehend aus Flur, Bad, 1 Abstellraum, Wohnküche und 4 weiteren Zimmern im II. Obergeschoss des 3-geschossigen, teilunterkellerten Wohn- und Geschäftshauses mit insges. 3 Wohn- und 5 Teileigentume. BJ: 1900. Grdstgröße: 704 m².Der betreibene Gläubiger kann nicht benannt werden, da es sich um eine Behörde handelt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Essen. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (162.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
10.530 €
Grundbuchkosten (ca.)
810 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
810 €
Gesamt-Nebenkosten
12.150 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Essen
Aktenzeichen
0180 K 0056/ 2022
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:17
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.