2 von 4 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
500 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Dortmund. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Wohnungs-/Wohnrecht
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 87 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Mehrfamilienhaus in Dortmund (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 16. Oktober 2026 um 10:30 am Amtsgericht Dortmund. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 171.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 500 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 85.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein mit einem dreigeschosssigen, teilunterkellerten Mehrfamilienhaus mit nicht ausgebautem Spitzdach (Baujahr 1889, 1960 umgebaut) mit rückseitigem 1957 errichtetem nicht unterkellerten, eingeschossigem Flachdachlageranbau bebautes Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 170 m². Das Objekt besteht aus drei Wohneinheiten (Gesamtwohnfläche ca.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein mit einem dreigeschosssigen, teilunterkellerten Mehrfamilienhaus mit nicht ausgebautem Spitzdach (Baujahr 1889, 1960 umgebaut) mit rückseitigem 1957 errichtetem nicht unterkellerten, eingeschossigem Flachdachlageranbau bebautes Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 170 m². Das Objekt besteht aus drei Wohneinheiten (Gesamtwohnfläche ca. 164 m²) und einer Gewerbeeinheit im Anbau (Nutzfläche ca. 60 m²). Eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Dortmund. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (171.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
11.115 €
Grundbuchkosten (ca.)
855 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
855 €
Gesamt-Nebenkosten
12.825 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Dortmund
Aktenzeichen
0271 K 0006/ 2023
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 09:25
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2022
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.