Zwangsversteigerung: Sonstiges in Cuxhaven, 27472 (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 18. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Cuxhaven, Amtsgericht Cuxhaven, Deichstraße 12 a, 27472 Cuxhaven, Raum: 219 im Neubau. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0012 K 0008/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 8.380 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 4.190 € (5/10) und 5.866 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 175 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 4.190 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
VerkehrsflächeMehrfamilienwohnhaus, dreigeschossiges unterkellertes Wohnhaus, Baujahr laut Bauakte 1906, Modernisierungen unbekannt, leerstehend. Die Nutzung der Wohnung im 3. OG/Dachgeschoss wurde von der Bauaufsicht untersagt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Cuxhaven. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Cuxhaven. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Kalender ab 4,99 € ansehenExposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (8.380 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerBekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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