Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Cottbus, 03044 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 18. November 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Cottbus, Amtsgericht Cottbus, Thiemstr. 130, 03048 Cottbus, Erdgeschoss, Saal 022. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0059 K 0005/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 360.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 180.000 € (5/10) und 252.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 140 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 180.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Das Grundstück ist mit einem Wohngebäude als Einfamilienhaus in Bungalowbauweise (Bj. 2014, nicht unterkellert, Erdgeschoss, unausgebauter Dachboden; massiv) in offener Bebauung sowie mit Nebengebäuden bebaut.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Cottbus. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Cottbus. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 360.000 € und liegt damit 114 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Brandenburg (Median 168.150 €). Ausgewertet wurden 58 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 7.000 € bis 1.790.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 26 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (140 €/m²) liegt 180 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Brandenburg (50 €/m², aus 66 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 58 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Brandenburg (Stand 19. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (360.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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