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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Waldhof-Falkenstein (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 24. September 2026 um 10:00 am Amtsgericht Bitburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 102.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 51.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Ginsterweg, 54673 Waldhof-Falkenstein
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundbucheintragung:
-
Eingetragen im Grundbuch von Waldhof-Falkenstein
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Blatt
Waldhof-Falkenstein
Flur 2 Nr. 11/3
Gebäude- und Freifläche Ginsterweg 5
1.259
294 BV 1
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): ;
Verkehrswert:
102.000,00 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bitburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (102.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
5.100 €
Grundbuchkosten (ca.)
510 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
510 €
Gesamt-Nebenkosten
6.120 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Bitburg
Aktenzeichen
0010 K K 0007/ 2026
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:30
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.