Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
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- Gutachten im Klartext
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inkl. 19 % MwSt.
Einführungspreis bis 15.08.2026
Dossier freischaltenExposé & Gutachten kostenlos ansehenAlle Termine in Niederösterreich als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,99 € ansehenIm zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Kellerröhre + unbeb Grundstück in Pettendorf land- und forstwirtschaftlich (Niederösterreich). Versteigerungstermin: 17. August 2026 um 08:00 am Amtsgericht Bezirksgericht Korneuburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 10.400 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 5.200 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
3464 Pettendorf land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft — Kellerröhre + unbeb Grundstück
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bezirksgericht Korneuburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Einführungspreis — gilt bis einschließlich 15.08.2026.
Verfügbare Zahlarten richten sich nach Ihrem Land — Klarna und Lastschrift bestätigen den Eingang mit kurzer Verzögerung.
Beispiel-Dossier ansehen (PDF)Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 119 EO und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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