Zwangsversteigerung: Kleingartenanlage in Altenburg, Ortsteil 00000, 04600 (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 23. September 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Altenburg, Nebengebäude, Burgstraße 11, 04600 Altenburg / Raum: NG 105 Sitzungssaal 1. OG. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 10.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 5.000 € (5/10) und 7.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 70 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 5.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Kleingartenanlage, Grundstück ist nicht direkt befahrbar, Erschließung nicht ortsüblich, wahrscheinlich verpachtet, mit einzelnen Lauben unterschiedlichster Art bebaut, Lauben sind Fremdeigentum
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Altenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Altenburg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS TH · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (10.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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