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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 77 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Mockzig (Thüringen). Versteigerungstermin: 7. Oktober 2026 um 10:00 am Amtsgericht Altenburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 90.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 45.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Einfamilienhaus, Wohnfläche ca. 205 qm, Baujahr um 1980, baul. Erweiterung und Modernisierung um 2003/2004, vermietet, diverse Unstimmigkeiten bzgl. der Baugenehmigung und der Schornsteinabnahme - Nutzungsverbot, Nebengebäude - Schuppen/Garage
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Altenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (90.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
5.850 €
Grundbuchkosten (ca.)
450 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
450 €
Gesamt-Nebenkosten
6.750 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Altenburg
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:39
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.