Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (4 Zimmer) in Dresden, 01219 (Sachsen). Der Versteigerungstermin ist am 31. August 2026 um 08:45 vor dem Amtsgericht Dresden, Saal N 1.18, Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0525 K 0050/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 160.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 80.000 € (5/10) und 112.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 230 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 80.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
4-Raum-Wohnung im 4. OG mit verglaster Loggia, ca. 75,62 qm Wohnfläche in einem Wohnblock Typenbauserie WBS 70 (Baujahr 1987, Modernisierung des Gemeinschaftseigentums 1996)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Dresden. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Dresden. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS SN · Stand 2022.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 160.000 € und liegt damit 122 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Sachsen (Median 72.000 €). Ausgewertet wurden 41 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 3.500 € bis 355.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 17 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (230 €/m²) liegt 67 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen (138 €/m², aus 46 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 41 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen (Stand 30. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (160.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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