Villa, Pferdestall, unbeb.Gst in Sichelbach Sichelbach Nr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Villa, Pferdestall, unbeb.Gst in Sichelbach Sichelbach Nr., 3062 (Niederösterreich). Der Versteigerungstermin ist am 6. Oktober 2026 um 08:30 vor dem Amtsgericht Bezirksgericht Neulengbach. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 2 E 19/25g. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.460.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 730.000 € (5/10) und 1.022.000 € (7/10).
Zuschlag ab rund 730.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
3062 Sichelbach Sichelbach Nr. 42 Sonstiges — Villa, Pferdestall, unbeb.Gst
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bezirksgericht Neulengbach. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 1.460.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 1.022.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 730.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 146.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Niederösterreich als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Bezirksgericht Neulengbach
- Aktenzeichen
- 2 E 19/25g
- Letzter Sync
- 3. Oktober 2026 um 11:02
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 119 EO, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.