Immobilie in Reinach AG
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Immobilie in Reinach AG, 5734 (Aargau). Der Versteigerungstermin ist am 30. November 2026 um 23:00 vor dem Amtsgericht Betreibungsamt Reinach. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet SB01-0000004971.
Objektbeschreibung laut Gutachten
GB Beinwil am See Nr. 2356, Einfamilienhaus, Gartenstrasse 11, 5712 Beinwil am See — Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF1'659'000.00. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
GB Beinwil am See Nr. 2356, Einfamilienhaus, Gartenstrasse 11, 5712 Beinwil am See — Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF1'659'000.00. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 (CHF 90'000.00 als Anrechnung am Kaufpreis und CHF 10'000.00 für die Eigentumsübertragung) zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Regionalen Betreibungsamtes Reinach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) bis maximal CHF 100'000.00 in bar, oder sofern Anzahlung über CHF 100'000 bis maximal CHF 100'000 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG) c) Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (Regionales Betreibungsamt Reinach, 5734 Reinach, IBAN CH16 0900 0000 5000 6357 0, Vermerk: Verwertung GB Beinwil am See Nr. 2356) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100’000 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert zwei Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung, unter Verrechnung einer Gebühr von CHF 40.00, zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde. Ist die bietende Grundpfandgläubigerin eine dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehende Bank, so hat sie keine Anzahlung zu leisten. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Besichtigung (Voranmeldung an [email protected] zwingend) 27. Oktober 2026, um 09.00 Uhr Weitere Informationen unter www.vbb.gemeinden-ag.ch
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Betreibungsamt Reinach. Wortlaut unverändert übernommen.
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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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- Betreibungsamt Reinach
- Aktenzeichen
- SB01-0000004971
- Letzter Sync
- 9. Oktober 2026 um 04:06
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung der Konkurs-/Betreibungsämter, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Betreibungsamtes.
