Immobilie in Lenzburg
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Immobilie in Lenzburg, 5600 (Aargau). Der Versteigerungstermin ist am 22. Februar 2027 um 23:00 vor dem Amtsgericht Betreibungsamt Lenzburg Seetal. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet SB01-0000004988.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Alleineigentum Grundstück Nr. 3450 Plan 79, 2'432 m², Gebäudeplatz, Gartenanlage Adresse: Ringstrasse Nord 47, 5600 Lenzburg Betreibungsamtliche Schätzung CHF 3'082'00.00 - rechtskräftig seit dem 18.08.2026 — Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Betreibungsamt Ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Alleineigentum Grundstück Nr. 3450 Plan 79, 2'432 m², Gebäudeplatz, Gartenanlage Adresse: Ringstrasse Nord 47, 5600 Lenzburg Betreibungsamtliche Schätzung CHF 3'082'00.00 - rechtskräftig seit dem 18.08.2026 — Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Betreibungsamt Ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die Forderungseingaben folgende Punkte zu beachten sind: 1. Die Forderungen sind einzeln je Pfandstelle auszurechnen und nachfolgenden Kriterien anzumelden: a) Kapitalforderung, jedoch höchstens im Umfang des Kapitalbetrages gemäss Grundbuch, b) verfallene Zinse mit Angabe des Zinsfusses und des Zinstermins, c) allfälliger Verzugszins mit Angabe des Zinsfusses und des Zinstermines, d) laufender Zins ab letztem Zinstermin bis zum Steigerungstag, mit Angabe des Zinsfusses, e) allfällige Betreibungskosten, jedoch nur bezüglich Ihrer Grundpfandbetreibung. 2. Allfällige Zinse über dem im Grundbuch eingetragenen Maximalzinsfuss sind am Schluss der Eingabe aufzuführen, wiederum ausgerechnet pro Pfandstelle, unter Angabe des Zinsfusses über dem im Grundbuch eingetragenen Maximalzinsfuss. 3. Bezüglich Umfang der Pfandsicherheit verweisen wir auf Art. 818 ZGB.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Betreibungsamt Lenzburg Seetal. Wortlaut unverändert übernommen.
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- Betreibungsamt Lenzburg Seetal
- Aktenzeichen
- SB01-0000004988
- Letzter Sync
- 9. Oktober 2026 um 04:06
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung der Konkurs-/Betreibungsämter, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Betreibungsamtes.
