Zwangsversteigerungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Bayern). 3 Versteigerungstermine an einem Amtsgericht, jeweils mit Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell im Landkreis Garmisch-Partenkirchen?
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)
Unbebautes Grundstück, Wohn-/Geschäftshaus
Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Wie sind die Marktdaten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen?
Aktuell 3 Versteigerungstermine im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Der nächste Termin ist am 12. November 2026, der späteste am 3. Dezember 2026.
- Median-Verkehrswert
- 1.660.000 €
- Häufigste Objektarten
- Eigentumswohnung (3 bis, unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftlich
- Nächster Termin
- 12. November 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 19. Oktober 2026 3 Zwangsversteigerungs-Termine im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 1.660.000 €.
Welche Amtsgerichte versteigern im Landkreis Garmisch-Partenkirchen?
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — innerhalb eines Kreises können das mehrere Gerichte sein.
In welchen Orten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird versteigert?
- Mittenwald (1)
- Partenkirchen (1)
- Saulgrub (1)
Kreiszuordnung über Postleitzahl und Ort der Bekanntmachung. Grundlage: OpenPLZ API (Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende, Statistisches Bundesamt), Lizenz ODbL 1.0. Objekte ohne eindeutige Postleitzahl fehlen in dieser Übersicht.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
Für Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind auch die Schreibweisen Kreis Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Landkreis Garmisch Partenkirchen gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung Landkreis Garmisch-Partenkirchen“, „Zwangsversteigerungen Landkreis Garmisch-Partenkirchen“, „Versteigerungstermine Landkreis Garmisch-Partenkirchen“, „Immobilien Versteigerung Landkreis Garmisch-Partenkirchen“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.
Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Bayern). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal