Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 52.040 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
unbebautes Grundstück, unbebautes Grundstück, unbebautes Grundstück, Wohnhaus mit Nebengebäude in Rennerod (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 15. September 2026 um 09:30 am Amtsgericht Westerburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 52.040 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 26.020 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Eingetragen im Grundbuch von Rennerod Je 1/2-Anteil an lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Rennerod Flur 40 Nr. 164/1 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 36 468 Blatt 3499 BV 8 2 Rennerod Flur 40 Nr. 165 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 33 Blatt 3499 BV 9 3 Rennerod Flur 40 Nr.
Eingetragen im Grundbuch von Rennerod Je 1/2-Anteil an lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Rennerod Flur 40 Nr. 164/1 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 36 468 Blatt 3499 BV 8 2 Rennerod Flur 40 Nr. 165 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 33 Blatt 3499 BV 9 3 Rennerod Flur 40 Nr. 194/13 Verkehrsfläche Hauptstraße, B 54 1 Blatt 3499 BV 10 4 Rennerod Flur 40 Nr. 194/14 Verkehrsfläche Hauptstraße, B 54 18 Blatt 3499 BV 11 Zusatz zu Nr. 1-4: Eigentümer in Erbengemeinschaft bezüglich der in der Versteigerung befindlichen 1/2-Anteile
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Westerburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (52.040 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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